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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 29 | Umsatzsteuer: Vermietung einer Turnhalle an einen gemeinnützigen Verein

Ist bei der dauerhaften langfristigen Vermietung einer Turnhalle an eine Schule das Entgelt in eine steuerfreie Vermietung des Grundstücks und eine steuerpflichtige Vermietung der Betriebsvorrichtungen aufzuteilen?

Auch das nächste Verfahren unter dem Aktenzeichen betrifft die Umsatzsteuer. Im Streitfall hatte ein gemeinnütziger Verein dauerhaft eine Turnhalle an einen Trägerverein einer Waldorfschule vermietet. Der Verein wollte die beim Bau der Turnhalle gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Er berief sich dabei auf ein BFH-Urteil aus dem Jahre 2001.

Der BFH hatte damals entschieden: Die Überlassung von Sportanlagen ist regelmäßig keine umsatzsteuerfreie Grundstücksüberlassung. Das ermöglicht den Betreibern von Sportanlagen den Vorsteuerabzug. Von dem Urteil profitieren kommerzielle Betreiber von Tennisplätzen, Squash- und Badmintonhallen und Schwimmhallen ebenso wie Betreiber von Schießanlagen und Kegelbahnen. Nach dem BFH-Urteil handelt es sich in diesen Fällen um einheitliche steuerpflichtige Leistungen eigener Art.

Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf ist diese BFH-Rechtsprechung nur anwendbar, wenn e...