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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 28 | Umsatzsteuer: Bereitstellungsentgelte eines Speditionsunternehmens bei abgesagter Zwangsräumung des Gerichtsvollziehers

Handelt es sich bei sog. Bereitstellungsentgelten, die Gerichtsvollzieher an Speditionsunternehmen bei Absagen von Zwangsräumungen zahlen, um steuerbare Umsätze? Liegt ein Leistungsaustausch vor, obwohl Vorbereitungshandlungen nicht erbracht wurden?

Haben Sie unter Ihren Mandanten eine Spedition? Nun, dann ist ein anhängiges Verfahren zur Umsatzsteuer für Sie interessant. Die strittige Frage des Leistungsaustausches ist aber auch in vielen anderen Branchen relevant. Es geht unter dem Aktenzeichen um folgenden Sachverhalt:

Speditionen führen im Auftrag von Gerichtsvollziehern Zwangsräumungen durch. Dafür erhalten sie – gestaffelt nach der Anzahl der zu räumenden Zimmer – ein Entgelt, das der Umsatzsteuer unterworfen wird. Für Zwangsräumungen, die innerhalb kurzer Zeit vor dem Räumungstermin vom zuständigen Gerichtsvollzieher abgesagt werden, erhalten die Speditionen eine Pauschale.

Fraglich ist: Handelt es sich bei diesen so genannten Bereitstellungsentgelten um steuerbare Umsätze? Das Niedersächsische Finanzgericht hat dies verneint. Es hat die Auffassung vertreten: Der Zahlung des Entgelts an eine Spedition steht keine Gege...