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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 18 | Lohnsteuer: Kosten für die Aufnahme eines Gastlehrers steuerlich abzugsfähig

Aufwendungen für die Aufnahme eines Gastlehrers aus Anlass eines Schüleraustauschs in den Haushalt eines Lehrers sind nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Baden-Württemberg als Werbungskosten abzugsfähig

Das letzte Urteil dürfte die Lehrer unter Ihren Mandanten freuen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat rechtskräftig entschieden: Nimmt ein Lehrer aus beruflichem Anlass einen Gastlehrer in den Haushalt auf, sind die Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.

Im Streitfall besuchte eine Schülergruppe einer High School aus Israel im Rahmen eines Schüleraustauschs ein deutsches Gymnasium. Die Schüler aus Israel wurden während des Besuchs in Familien von Schülern und die sie begleitenden Lehrer im Haushalt von Lehrern des Gymnasiums aufgenommen. Die Kosten wurden von der Schule nicht erstattet.

Das Finanzgericht bejahte die berufliche Veranlassung der Kosten für die Unterbringung im Privathaushalt des Lehrers. Ausdrücklich stellten die Finanzrichter fest: Ein Werbungskostenabzug scheitert nicht daran, dass die Bezüge des Schulleiters nicht erfolgsabhängig sind.