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Track 20 | Steuerfahndung: Telekom-Bonusaktien
Ist es rechtmäßig, wenn die Steuerfahndung eine Bank auffordert, alle Bankkunden zu benennen, die sog. Treueaktien aus dem zweiten und dritten Börsengang der Deutsche Telekom AG erhalten haben?
Der I. Senat des Bundesfinanzhofs hat ein interessantes Verfahren an den VII. Senat abgegeben. Es ist dort jetzt unter dem Aktenzeichen anhängig. Es geht um folgende spannende Frage:
Darf die Steuerfahndung von einer Bank verlangen: Bitte nennt uns alle Kunden, die in den Jahren 2000 und 2002 so genannte Treueaktien aus dem zweiten und dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG erhalten haben? Das Sächsische Finanzgericht sieht in einem solchen Sammelauskunftsersuchen eine unzulässige Rasterfahndung. Die Steuerfahndung hatte das an eine Bank in Sachsen gerichtete Auskunftsersuchen mit Ermittlungsergebnissen der Steuerfahndung bei Banken in anderen Bundesländern begründet. Das genügte dem Finanzgericht nicht. Die Bank in Sachsen hatte nämlich mehrfach ihre Kunden auf die nach Auffassung der Finanzverwaltung bestehende Steuerpflicht der Bonusaktien hingewiesen. Die Steuerfahndung wusste zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens nur von einem e...