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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 15 | Steuerberater-Haftung: Überwachung von Streitfragen zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen

Steuerberater sollten zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen ihre Mandanten spätestens dann über die Möglichkeit der Anfechtung von Steuerbescheiden informieren, wenn ein Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs an das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht wird.

Bevor ich Ihnen im letzten Kapitel wichtige anhängige Verfahren vorstelle, möchte ich Ihnen kurz eine persönliche Erfahrung schildern. Und zwar von einem Steuerrechtsprechungs-Forum, das ich jüngst in Würzburg besucht habe. Auch da standen offene Steuerfragen auf der Tagesordnung. NWB-Mitherausgeber Klaus Korn warb dafür, anhängige Verfahren aufmerksam zu verfolgen. Seine klare Aussage:

Die Überwachung von Streitfragen durch Berater ist auch zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen erforderlich. Ein Steuerberater muss seine Mandanten über die Möglichkeit einer Anfechtung von Steuerbescheiden wegen verfassungsrechtlicher Bedenken informieren. Jedenfalls dann, wenn ein Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs an das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht wird.

Korn hatte seine Empfehlung kaum ausgesprochen, gab es Unruhe unter den Praktikern im Saal. „Das ist doch verrückt. Wie sollen w...