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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 17 | Kindergeld: Berücksichtigung arbeitsloser Kinder trotz Verletzung der Meldepflicht?

Kann ein arbeitsloses Kind steuerlich berücksichtigt werden, obwohl es seine Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit verletzt hat?

Gleich sieben Verfahren sind beim Bundesfinanzhof zur Frage anhängig, wann ein Kind arbeitsuchend gemeldet ist. Hintergrund ist eine Bestimmung in § 32 EStG.

Arbeitslose volljährige Kinder werden danach bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres steuerlich berücksichtigt, wenn sie bei einer Agentur für Arbeit im Inland als arbeitsuchend gemeldet sind. Dies ist durch eine Bestätigung der Agentur für Arbeit nachzuweisen.

Es reicht allerdings nicht aus, wenn ein Kind sich lediglich arbeitslos meldet. Das arbeitslose Kind muss vielmehr seine Arbeitsbereitschaft dokumentieren. Ärger mit dem Finanzamt gibt es immer dann, wenn die Meldepflicht verletzt wird. So auch im Streitfall, über den der BFH unter dem Aktenzeichen zu entscheiden hat. Ein Kind hatte sich nicht innerhalb der gesetzten Frist bei der Agentur für Arbeit erneut als arbeitsuchend gemeldet und damit seine Meldepflicht verletzt. Das Finanzgericht München bestätigte die Auffassung des Finanzamts: Kommt ein arbeitsloses Kind seiner Meldepflicht nicht nac...