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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 13 | Änderung der Abgabenordnung soll weitere Einspruchsflut verhindern

Die Zahl der Masseneinsprüche ist trotz umfangreicher Nutzung des Vorläufigkeitsvermerks nicht gesunken, sondern kräftig angestiegen. Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz soll daher die Möglichkeit des Finanzamts erweitert werden, die Steuer vorläufig festzusetzen.

Kein Einkommensteuerbescheid ohne Vorläufigkeitsvermerk. Damit will die Finanzverwaltung die Flut von Masseneinsprüchen eindämmen. Die Praxis hat aber gezeigt: Der Vorläufigkeitsvermerk gewährt dem Steuerpflichtigen und seinem Berater nicht die erhoffte Rechtssicherheit. Daher ist die Zahl der Masseneinsprüche trotz umfangreicher Nutzung des Vorläufigkeitsvermerks nicht gesunken, sondern kräftig angestiegen. Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz soll daher die Möglichkeit des Finanzamts erweitert werden, die Steuer vorläufig festzusetzen.

Nach geltendem Recht ist ein Vorläufigkeitsvermerk nur möglich bei anhängigen Verfahren vor dem BFH, dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH. Und zwar nur dann, wenn das Gericht die Vereinbarkeit einer Steuernorm mit höherrangigem Recht prüft. Ab dem kommenden Jahr soll eine vorläufige Steuerfestsetzung auch möglich sein, wenn ein Verfahren anhän...