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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 07 | Vorläufige Steuerfestsetzung: Neuer Katalog der Finanzverwaltung

Mit dem jüngsten Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist die Nichtabziehbarkeit von Steuerberaterkosten als Sonderausgaben in die Liste der Vorläufigkeitsvermerke neu aufgenommen worden.

Ein regelmäßiges Element dieser Audio-CD ist der Blick auf die Punkte, in denen Steuerbescheide im Hinblick auf anhängige Musterverfahren vorläufig ergehen. Insoweit ist ein Einspruch gegen ablehnende Steuerbescheide bekanntlich nicht erforderlich. Auch ohne Einspruch profitieren Ihre Mandanten daher von einem denkbaren steuerzahler-freundlichen Urteil des Bundesfinanzhofs oder des Bundesverfassungsgerichts.

Mit dem jüngsten Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom April 2008 ist die Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben in die Liste der Vorläufigkeitsvermerke neu aufgenommen worden.

Dazu folgende Details: Hintergrund ist – da sage ich Ihnen nichts Neues – die Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG ab dem Jahr 2006 durch das „Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm”. Steuerberatungskosten sind nur noch zu berücksichtigen, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Nach dem aktuellen BMF-Schreiben ergehen sämtliche Ein...