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Computer als Sachzuwendung zur Pensionierung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAD-20601 Bei Sachzuwendungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer anlässlich des Ausscheidens aus dem aktiven Berufsleben zukommen lässt, lassen sich verschiedene Arten der Zuwendung unterscheiden, die unterschiedliche ertrag-, aber auch umsatzsteuerliche Konsequenzen haben. Die Überlassung des bislang betrieblich genutzten PC an den Arbeitnehmer anlässlich seiner Pensionierung ist in der Praxis üblich. Daher ist zu prüfen, wie das maximale steuerliche Optimierungspotenzial ausgeschöpft werden kann.
Übereignung des PC in das Privatvermögen des Arbeitnehmers
[i]Steuerpflichtiger geldwerter VorteilDie verbilligte oder unentgeltliche Übereignung des PC in das Privatvermögen des Arbeitnehmers stellt einen Sachbezug zum Arbeitslohn dar und ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Neben der Vorschrift zur Bewertung des Sachbezugs (§ 8 Abs. 1 EStG) müssen Ausnahmen wie Rabattfreibeträge, Aufmerksamkeiten und Freigrenzen berücksichtigt werden. Durch die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG) lassen sich Steuervorteile erzielen. Die lohnsteuerpflichtige Übereignung des PC kann mit einem pauschalen Steuersatz von 25 % erfolgen. Ein positiver Effekt ergibt sich dann, wenn der betreffende Arbeitnehmer noch a...