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Einkommensteuer | Zinsen zur Finanzierung von Versicherungsbeiträgen als Werbungskosten
Dient eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb von Mietgrundstücken aufgenommen worden sind, so sind die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 21 Abs. 1 EStG).
Praxishinweise: Schuldzinsen sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie durch die Einkünfteerzielung veranlasst sind. Es muss also ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen. Dient eine Lebensversicherung der Finanzierung der Anschaffungskosten einer Immobilie, so führen zwar die Versicherungsbeiträge selbst nicht zu Werbungskosten, da die später ausgezahlte Versicherungssumme der Tilgung der An...