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StuB Nr. 10 vom Seite 395

Wettbewerbsverbot beim Unternehmenserwerb

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Am mittelalterlichen Marktplatz der Stadt X befinden sich drei gleich umsatzstarke, zur Hauptsache von Tagestouristen („Laufkundschaft”) lebende Cafés. Der 55-jährige Inhaber A des „Café Z” veräußert sein schuldenfreies Geschäft am für einen Kaufpreis von 400 T€ mit allen Aktiva an den Erwerber E. Mit Ausnahme des Firmenwerts entspricht der Buchwert des übertragenen Vermögens dem Zeit- und Teilwert und beläuft sich auf 280 T€.

Im Kaufvertrag treffen die Parteien ergänzend eine Wettbewerbsvereinbarung: Zusätzlich zum Kaufpreis erhält A 100 T€ und verpflichtet sich im Gegenzug, im Umkreis von 500 m um den Marktplatz kein neues Café zu eröffnen. Das Wettbewerbsverbot ist zeitlich unbefristet. Ein nach anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erstelltes Bewertungsgutachten bestätigt die Angemessenheit der Aufteilung des Gesamtentgelts auf Unternehmenserwerb und Wettbewerbsverbot.

Zwei Jahre nach Verkauf verstirbt der Veräußerer.

II. Fragestellungen

Hat E zum ein Wettbewerbsverbot zu aktivieren?

Falls ja, wie ist der Posten in 02 und 03 fortzuschreiben?

III. Lösungshinweise

1. Die herrschende Sichtweise

1.1 Selbständige Bede...