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NWB Nr. 21 vom Seite 1600

Der Gesundheitsfonds und seine praktischen Probleme

Auswirkungen der Gesundheitsreform ab 2009

Horst Marburger

Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2007 hat zahlreiche Änderungen für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebracht. Diese wirken sich auch auf die Unternehmen aus. Schließlich gilt seit ein bundeseinheitlicher allgemeiner Beitragssatz und ein bundeseinheitlicher ermäßigter Beitragssatz, der sich zum um 0,6 Prozentpunkte ermäßigt. Die Unternehmer müssen sich also nicht mehr mit vielen Beitragssätzen verschiedener Krankenkassen auseinandersetzen. Hinzu kommt aber, dass sich auch der Gesundheitsfonds auf die Arbeitgeber auswirken kann. Die Krankenkassen führen nämlich die erhaltenen Krankenversicherungsbeiträge an den Gesundheitsfonds ab und erhalten hieraus Zuwendungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Reichen diese Zuwendungen einer Krankenkasse nicht aus, muss sie einen Zusatzbeitrag verlangen, der allein vom Versicherten zu tragen ist. Er ist aber im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags durch die Arbeitgeber zu zahlen.

I. Beitragssätze

[i]Neues Recht seit 1. 1. 2009Bis zum wurden die Beitragssätze einer Krankenkasse in ihrer Satzung festgelegt. Mit Wirkung vom ist die Bundesregierung dafür zuständig, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung...