Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Buchung einer zusätzlichen Sachzuwendung an den Arbeitnehmer
Frage
Unser Mandant M will seinem Außendienstmitarbeiter A und dessen Ehefrau, die nicht im Betrieb beschäftigt ist, ein Wochenende in einem Wellness-Hotel schenken, [i]Geschenk zum Jubiläum des Arbeitnehmersweil A seit 25 Jahren für ihn tätig ist. Für den gesamten Hotelaufenthalt muss M einen Betrag von 500 € zzgl. 95 € Umsatzsteuer zahlen. Der Steuersatz des A liegt bei 35 %. Was muss ich bei der Buchung dieses Vorgangs beachten (es gilt der SKR 03)?
Antwort
1. Betriebsausgaben beim Arbeitgeber
1.1 Art der Betriebsausgaben
Bei M als Arbeitgeber führt die Sachzuwendung zu einer Betriebsausgabe in Gestalt von Lohnaufwand. Denn er gewährt seinem Arbeitnehmer A eine Sachzuwendung als Gegenleistung für dessen Dienste. Dies gilt auch hinsichtlich des auf die Ehefrau des A entfallenden Reisepreises, [i]Keine Reisekosten, sondern Lohnaufwandda es sich insoweit um eine mittelbare Vergütung für A handelt; denn A darf als Gegenleistung für seine Tätigkeit seine Ehefrau in das Wellness-Hotel mitnehmen. Die Sachzuwendung ist damit nicht als Reisekosten für Arbeitnehmer i. S. des SKR 03-Kontos 4660 zu behandeln, weil es nicht um eine Auswärtstätigkeit geht, die betrieblichen Zwecken dient.
1.2 Abzugsverbot gilt nicht
Das Abzu...