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BBK Nr. 10 vom Seite 485

Dauernde Wertminderung börsennotierter Aktien im Anlagevermögen

BMF passt sich der BFH-Rechtsprechung an

Günter Maus

Das BMF hatte sich in der Vergangenheit stets geweigert, Teilwertabschreibungen auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen anzuerkennen. Dem hat der BFH widersprochen: Er geht von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung aus, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist. Nunmehr hat das die BFH-Rechtsprechung teilweise akzeptiert, aber gewisse Grenzen gesetzt.

I. Einführung

Aktienkurse sind ein Spiegel unserer Gesellschaft. Sie klettern in die Höhe, wenn Optimismus und Glaube an wirtschaftliches Wachstum vorherrschen, während sie in Zeiten der Rezessionsangst in den Keller sacken.

Rechnen Aktien zum Betriebsvermögen eines Unternehmens, stellt sich die Frage, mit welchem Wert die mitunter teuer eingekauften und zwischenzeitlich erheblich im Wert gesunkenen Aktien in der Steuerbilanz auszuweisen sind. Ein Ansatz unter den Anschaffungskosten führt zu einer Gewinnminderung und damit zu einer Steuerentlastung.

II. Das

1. Grundsätze

In der Vergangenheit hat sich die Finanzverwaltung geweigert, bei im Anlagevermögen befindlichen Aktien einen unter d...