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NWB Nr. 20 vom Seite 1463

BilMoG: Steuerlatenzrechnung

Professor Dr. Wolf-Dieter Hoffmann und Dr. Norbert Lüdenbach

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1476Ein umstrittenes Bilanzierungsgebiet im BilMoG-Gesetzgebungsverfahren betraf die bilanzielle Abbildung der latenten Steuern im Einzelabschluss. Weniger systematisch begründet, sondern eher den Anwenderinteressen folgend, ist es am Schluss bei einem Aktivierungswahlrecht geblieben, das durch eine spezifische Anhangangabe flankiert wird. Daraus ist eine unbeabsichtigte Gemengelage entstanden, die einerseits neue bilanzpolitische Möglichkeiten eröffnet, andererseits unerwartete Zusatzbelastungen für einen Teilbereich der Anwender mit sich bringt.

Gesetzeskonzeption

[i]„Temporary-Konzept”Die endgültige Gesetzesfassung des § 274 Abs. 1 HGB geht in Abweichung zur bisherigen Konzeption vom sog. temporary-Konzept aus, wie es dem IAS 12 zugrunde liegt. Dieses orientiert sich an den Bilanzpostenunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz. Die Buchwertdifferenzen mit der Folge einer späteren Steuerbe- oder -entlastung werden zu einer [i]Passivüberhang = Ansatzpflicht; Aktivüberhang = AnsatzwahlrechtGesamtschau zusammengeführt. Ein Passivüberhang führt zu einer Ansatzpflicht, umgekehrt ein Aktivüberhang zu einem Ansatzwahlrecht. In diesen Aktivüberhang sind auch steuerliche Verlustvorträge einzubeziehen, sofern ihre Verrechnungsmöglichkeit innerhalb der n...