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Gewerbesteuer | Zulässigkeit der Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz
Nach § 4 Abs. 5b EStG i. d. F. des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 sind die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben mehr. Nach § 52 Abs. 12 Satz 7 EStG gilt diese Neuregelung erstmals für die Gewerbesteuer, die für Erhebungszeiträume festgesetzt wird, die nach dem enden. Nach der ist ungeachtet des Abzugsverbots des § 4 Abs. 5b EStG in der Steuerbilanz weiterhin eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden. Dabei ist der volle Steuerbetrag anzusetzen, der sich ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt (keine Anwendung der sog. 5/6-Methode nach R 4.9 Abs. 2 Satz 2 EStR 2005). Die Gewinnauswirkungen sind jedoch außerbilanziell zu neutralisieren. Stellt eine steuerliche Regelung auf das Größenmerkmal des Betriebsvermögens ab, ist, soweit der Rechtsnorm nichts Gegenteiliges entnommen wer...