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FG München Beschluss v. - 5 K 3194/08

Gesetze: EWGV 1408/71 § 13 EWGV 1408/71 § 14 Abs. 1 DVO (EWG) 574/72 EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2aEStG § 62 Abs. 1 Nr. 2bEStG § 65AO § 9 Abs. 1AO § 90 Abs. 1 S. 2FGO § 76 Abs. 1 S. 2FGO § 142ZPO § 117 Abs. 1 S. 2

Isolierter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

Leitsatz

Der Antragsteller hat nach § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO im Antrag auf Prozesskostenhilfe das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. Es liegen die Voraussetzungen einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht des Antragstellers i. S. des § 62 EStG nach summarischer Prüfung nicht vor, weil er deren Voraussetzungen weder substantiiert dargelegt noch glaubhaft gemacht hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAD-20304

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