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NWB Nr. 20 vom Seite 1502

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und Unternehmenskrise

Auswirkungen auf Bilanzanalyse und Insolvenzpraxis

Eberhard Hickethier

Am hat der Bundesrat und am der Bundestag das inhaltlich kurzfristig nochmals geänderte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet. Die neuen HGB-Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem anzuwenden. Sie können aber freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Die Reform bedeutet die größten Änderungen im HGB-Bilanzrecht, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) und der Abschlussprüfung seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985. Das neue Bilanzrecht betrifft vor allem die mittelständischen Unternehmen, da diese meist nach HGB und nicht nach IFRS ihren Einzel- oder Konzernabschluss erstellen. Im Folgenden werden die wesentlichsten HGB-Neuerungen und ihre Auswirkungen auf Unternehmenskrise und Insolvenz, insbesondere von GmbH und GmbH & Co. KG, im Licht des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) dargestellt.

I. Aktuelle Brisanz

[i]Neue Bilanzvorschriften und Wirtschaftskrise fallen zusammenWährend Großunternehmen bzw. kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland nach IFRS Rechnung legen, ist das HGB/GOB unverändert die weit überwiegende Bilanzierungsnorm für die mittelständischen Unternehmen. In der Wirtschaftskrise ...