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Der Konzernabschluss nach dem BilMoG mit internationalem Antlitz
Nach der ersten umfassenden Kodifikation der Rechnungslegung im Konzern durch das Aktiengesetz von 1965, die mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz aus dem Jahre 1985 spürbar durch angelsächsische Rechnungslegungselemente (z. B. der Erwerbsmethode nach § 301 HGB oder der Equity-Methode nach § 312 HGB) beeinflusst wurde und mit den zahlreichen Reformgesetzen der letzten Jahre (KonTraG 1998, KapCoRiLiG 2000, TransPuG 2002, BilReG 2004) sowie der regen Tätigkeit des DRSC sukzessive fortentwickelt wurde, markiert das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG ) einen neuerlichen Meilenstein in der Konzernrechnungslegung deutscher Unternehmen: So erhält das deutsche Konzernbilanzrecht mit dem BilMoG ein internationales Antlitz.
Mit dem BilMoG beschreitet der Gesetzgeber einen maßvollen Reformweg für das deutsche Bilanzrecht. Die Konzernrechnungslegung erhält einen erkennbar internationalen Zuschnitt.
Die Änderungen zur Rechnungslegung im Konzern sind – falls das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht – erstmals in 2010 anzuwenden.
Zwar müssen sich deutsche Konzerne von zahlreichen, lieb gewonnenen Wahlrechten (z. B. der erfolgsneutralen Verrechnung von Geschäft...