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BGH 05.03.2009 IX ZR 172/05, NWB 19/2009 S. 1402

Berufsrecht | Verjährungsfrist gem. § 68 StBerG bei Säumniszuschlägen

Beruht der Schadensersatzanspruch des Mandanten auf einer fehlerhaften Beratung hinsichtlich des Entstehens von Säumniszuschlägen, beginnt der Lauf der Verjährung nicht mit der Verwirkung des Säumniszuschlags, sondern (weiterhin) erst, wenn die Finanzbehörde den Zuschlag – etwa durch Mahnung oder Ankündigung einer Vollstreckung – einfordert.

Anmerkung:

Der BGH hält an seinen Grundsätzen fest. Nur ganz ausnahmsweise beginnt die Verjährung für Beratungsfehler unabhängig vom Erlass eines Steuerbescheids, etwa wenn die vom Steuerberater zu verantwortende Pflichtverletzung keine steuerliche Beratung betrifft sowie wenn der Berater Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer abführt, der tatsächlich nicht sozialversicherungspflichtig ist (Beginn mit der ersten Beitragszahlung).