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Insolvenzrecht | Aufrechnung des Sozialträgers mit dem unpfändbaren Teil der Sozialleistung
Die Vorschriften über die Einschränkung einer Aufrechnung während des Insolvenzverfahrens (§§ 95, 96 InsO) finden keine Anwendung auf die Aufrechnung eines Sozialträgers. Die Behörde darf auch mit dem unpfändbaren Teil der Sozialleistung während des Insolvenzverfahrens aufrechnen.