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Doppelbesteuerung | Polen: Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen
Nach polnischem Recht können lediglich die Krankenversicherungsbeiträge von der Einkommensteuer abgezogen werden, die an einen polnischen Versicherungsträger entrichtet wurden. Eine solche Einschränkung des Ermäßigungsanspruchs, wie sie nach polnischem Recht vorgesehen ist, stellt eine objektiv nicht gerechtfertigte Beschränkung der Freizügigkeit und des freien Aufenthalts dar. Dies stellte der , Rüffler fest. – Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Herr Rüffler hatte in Deutschland gelebt, wo er eine nichtselbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hatte. Er zog dann nach Polen, wo er seit 2005 als Rentner seinen ständigen Wohnsitz hat und bezog als einziges Einkommen zwei Renten aus Deutschland, und zwar eine – in Deutschland beste...