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BFH 25.02.2009 IX R 62/07, NWB 19/2009 S. 1395

Einkommensteuer | Zinsen zur Finanzierung von Versicherungsbeiträgen als Werbungskosten

Dient eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb von Mietgrundstücken aufgenommen worden sind, sind die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen nach dem als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Anmerkung:

So erfreulich das Urteil für den Steuerpflichtigen (und seinen Berater) ist, der zur Finanzierung seines Immobilienerwerbs eine Kapitallebensversicherung einsetzt, so wenig überzeugt doch die – unter Hinweis auf die Finanzierungsfreiheit – einfach über das Argument der Vorinstanz hinweggehende Begründung, es handele sich wegen der Absicherung des Todesfallrisikos um gemischte und daher nicht abziehbare Aufwendungen. Die Entscheidung geht schlicht davon a...