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Umsatzsteuer | Umfang der Steuerbefreiung bei langfristiger Vermietung von Campingflächen
Die nach § 4 Nr. 12 UStG 1999 steuerfreie langfristige Vermietung von Campingflächen erstreckt sich auch auf die Lieferung von Strom (Abweichung von Abschn. 78 Abs. 3 Satz 7 i. V. mit Abschn. 46 Abs. 6 Satz 1 UStR; Bezug: § 4 Nr. 12 UStG 1999).
Praxishinweise: Eine einheitliche Leistung liegt vor, wenn die Nebenleistung aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers im Vergleich zur Hauptleistung
nebensächlich ist,
mit ihr eng zusammenhängt und
üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt.
Außerdem darf die Nebenleistung keinen eigenen Zweck haben, sondern muss das Mittel darstellen, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können. Da die Überlassung eines Stellplatzes das wesentliche Element der Leistung ist und nach heutigen Maßstäben ein Stromanschluss für den Stellplatz selbstverständlich (übl...