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BFH 17.12.2008 IV R 34/06, StuB 9/2009 S. 360

Vorliegen einer landwirtschaftlichen Tierhaltung

Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird nicht dadurch zu einem Gewerbebetrieb, dass er Pferde zukauft, sie während einer nicht nur kurzen Aufenthaltsdauer zu hochwertigen Reitpferden ausbildet und dann weiterverkauft (Bezug: § 13 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 bis 4 EStG).

Praxishinweise: Landwirtschaftliche Einkünfte liegen nach Ansicht des BFH vor, wenn die Pferde – auch wenn sie zugekauft sind – eine ausreichende Futtergrundlage haben und die Vieheinheiten-Grenze nicht überschreiten. Die Veredelung (= Ausbildung zu Reitpferden) führt deshalb nicht zu einer gewerblichen Tierzucht. Ein Wechsel in die Gewerblichkeit wäre nur gegeben, wenn Leistungen gegenüber Dritten (z. B. Ausbildung von fremden Pferden) vorliegen. Solange aber die Pferde dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu...