Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BilMoG: Ein Überblick
Mit der Zustimmung des Bundesrats am liegt nun die endgültige Fassung des lang ersehnten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vor. Die umfassendste HGB-Reform seit 1986 wird vollumfänglich erstmals für Geschäftsjahre beginnend ab dem verbindlich anzuwenden sein. [i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 425Die Übersicht fasst altes und neues Recht der wesentlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften zusammen.
I. Bilanzierungsgrundsätze und Ansatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Buchführungs-, Bilanzierungs- und
Inventurpflicht für alle Kaufleute. | Befreiung für Einzelkaufleute mit
Umsatz < 500.000 € und Jahresüberschuss < 50.000 € in zwei
aufeinanderfolgenden Gj. oder am ersten Stichtag nach Neugründung. |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB
a. F. | |
Bedingte Pflicht zur Stetigkeit
(Soll-Vorschrift). | Unbedingte Pflicht zur Stetigkeit. |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
§ 248 Abs. 2 HGB
a. F. | § 248 Abs. 2 HGB
n. F. |
Aktivierungsverbot für selbst
geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens. | Grundsätzliches
Aktivierungswahlrecht, Aktivierungsverbot z. B. für selbst geschaffene
Marken, Kundenlisten u. Ä. |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
§ 249 HGB
a. F. |
§ 249 HGB
n. F. |
Ansatzgebot für | Ansatzgebot für |
•
Verbindlichkeitsrückstellungen, | •
Verbindl... |