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Krankenversicherung | Enkelkinder beitragsfrei bei den Großeltern versichert
Enkelkinder können jetzt beitragsfrei bei den Großeltern mitversichert werden, selbst wenn ihre Eltern noch in der Familienversicherung versichert sind. Wenn z. B. ein Studentenpaar, das jeweils über seine Eltern gesetzlich familienversichert ist, ein Kind bekommt, musste das Baby bisher selbst versichert sein, und es wurde eine individuelle Beitragspflicht begründet. Nun kann das Enkelkind bei den Eltern eines Elternteils, also über die Großeltern, versichert werden.