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NWB 18/2009 S. 1315

Einkommensteuer | Elterngeld – Musterverfahren vor BFH anhängig

Als steuerfreie Lohnersatzleistung unterliegt das Elterngeld grds. dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j EStG). Fraglich ist jedoch, ob dies auch für den Sockelbetrag von 150 bzw. 300 € gelten soll [i]NWB 2009 S. 763. Hierzu ist nunmehr ein Musterverfahren vor dem BFH mit dem Aktenzeichen VI B 31/09 anhängig. Das Verfahren wird vom NVL-Mitgliedsverein „Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.” getragen. Im betreffenden Fall war die Mutter wegen der beiden anderen Geschwisterkinder vor der Geburt des dritten Kindes nicht berufstätig und erhielt somit Elterngeld in Höhe des Sockelbetrags von 300 €. Die Familie musste mit dem Einkommen des allein verdienenden Vaters auskommen. Das Elterngeld wurde bei der Steuererklärung mit Steuern belastet.

Anmerkung:

Betroffene Eltern sollten mit Hinwei...