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Liberalisierung des Firmenrechts
Der festgestellt, dass auch Buchstabenfolgen ohne Wortcharakter als Firmenbezeichnung zulässig sind (Az.: II ZB 46/07 NWB IAAAD-03163). In diesem Rechtsstreit ging es um die Eintragungsfähigkeit der Firma „HM & A” als Name eines Unternehmens. Nach Ansicht des BGH durfte das Handelsregister die Eintragung dieser Firma nicht ablehnen. Erforderlich ist nach dieser Rechtsprechung nur, dass der Firmenname „aussprechbar” ist. Die Buchstabenfolge muss jedoch keinen eigenständigen Sinn ergeben.
Das vorgenannte Urteil ermöglicht es Unternehmen, durch eine geschickte Auswahl der Buchstabenkombinationen an einer vorderen Stelle in Branchenverzeichnissen oder in Suchmaschinen aufgeführt zu werden.