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Neue Verpackungsordnung: Lizenzgebühren für Verpackungen
Seit Jahresanfang sind alle Unternehmen verpflichtet, für ihre Verpackungen eine Lizenzgebühr an einen Entsorger zu zahlen, wenn sie Waren in Verpackungen an einen Endverbraucher abgeben. Diese Regelung schreibt § 6 der neuen Verpackungsordnung vor. Jeder Mandant, d. h. auch Klein- und Kleinstunternehmer wie Bäcker oder Metzger, der seine Waren in Tüten an seine Kunden verkauft, muss für die Verpackungen zahlen. Zwar fallen bei den genannten Beispielen je Verpackung nur kleine Beträge pro Verkauf an. Dennoch kommen in einem Jahr schnell einige hundert Euro an Zusatzkosten zusammen. Unternehmen und Mandanten, die sich nicht einem Entsorgungssystem anschließen, drohen Bußgelder bis zu 50.000 €!