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NWB BB 5/2009 S. 140

BilMoG verabschiedet

Der Bundesrat hat am das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet.

Gegenüber den bisherigen Entwürfen gab es erhebliche Änderungen: Die bisher geplante Bewertung von zum Handel gehaltenen Finanzinstrumenten mit dem beizulegenden Zeitwert wurde zum Teil nicht realisiert, aktive latente Steuern bleiben ein Wahlrecht und selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände müssen nicht verpflichtend aktiviert werden. Als weitere Änderungen gegenüber den Entwürfen wurden u. a. Folgende umgesetzt:

  • Einzelkaufleuten wurde die handelsrechtliche Buchführungspflicht erlassen, wenn der Umsatz weniger als 500.000 € und der Gewinn weniger als 50.000 € beträgt,

  • die Schwellenwerte für die Größenklassen wurden um 20 % angehoben,

  • Rückstellungen sind künftig ...