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Aktuelles zur Umsatzsteuer im Jahre 2008
I. Gesetzliche Änderungen
1. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom , BGBl. 2007 I S. 2332, wurde im Art. 7 folgende Änderung des UStG vorgenommen:
„In § 23a Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 28 Abs. 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, wird die Angabe „30 678 Euro” durch die Angabe „35 000 Euro” ersetzt.”
§ 23a UStG ermöglicht kleineren Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, die abzugsfähigen Vorsteuerbeträge pauschal mit einem Durchschnittssatz von 7 % ihres steuerpflichtigen Gesamtumsatzes – mit Ausnahme der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Erwerbs – zu berechnen, wenn sie nicht buchführungs- und bilanzierungspflichtig sind. Voraussetzung ist bislang, dass der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 30 678 € nicht überstiegen hat (§ 23a Abs. 2 UStG). Diese Grenze hat der ...