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Teilwertabschreibung bei Absicht der kurzfristigen Veräußerung des Wirtschaftsguts
(1) Eine – zur Teilwertabschreibung berechtigende – voraussichtlich dauernde Wertminderung ist gem. nrkr. , G NWB TAAAC-89295 (BFH-Az.: I R 74/08, EFG 2008 S. 1631) gegeben, wenn der Wert des Wirtschaftsguts den planmäßigen Rest des Buchwerts während der Hälfte der Restnutzungsdauer im Unternehmen nicht erreichen wird (, BStBl II S. 680). Grundsätzlich ist die Restnutzungsdauer bei Gebäuden anhand der gesetzlichen AfA-Reihen zu bestimmen. Besteht am Bilanzstichtag jedoch eine hinreichend konkrete Veräußerungsabsicht, ist der Zeitraum bis zur geplanten Veräußerung maßgebend (Abgrenzung zum , BStBl II S. 680). (2) Im Fall der Zurückverweisung (§ 126 Abs. 5 FGO) besteht ledigli...