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FG Niedersachsen 6.3.2008 5 K 684/02, IWB 8/2009 S. 1392

Umsatzsteuer | Verkauf von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen

▶ Urteil: Die Umsätze eines Reiseveranstalters aus dem Verkauf von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen sind nicht im Ausland, sondern am Sitz des Reiseveranstalters (Inland) steuerbar (EFG 2009 S. 217).

▶ Hinweis: Die Klin. stellte für Reiseveranstalter Paketreisen zusammen. Darin waren auch Umsätze aus der Veräußerung von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen enthalten. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Autorennen in Monza, Imola und Monte Carlo. Der Einkauf und Verkauf der Karten erfolgte im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Das wirtschaftliche Risiko aus dem Kartenhandel lag ausschließlich bei der Klin. Die Klin. hatte die Einnahmen aus dem Kartenverkauf nicht erklärt. Sie war der Auffassung, dass der Ort der sonstigen Leistung gem. § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG nicht im Inland liege und die Steu...