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Besserer Schutz von Kapitalanlegern geplant
[i]Gesetz soll vor Herbst 2009 verabschiedet werdenDas Bundeskabinett hat am einen „Gesetzentwurf zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung” beschlossen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.
Beweisfunktion des Beratungsprotokolls
[i]Umfassende Beratungs- und DokumentationspflichtWertpapierdienstleistungsunternehmen sollen in Zukunft verpflichtet sein, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls unverzüglich nach Abschluss der Beratung auszuhändigen (Ergänzung des § 34 Wertpapierhandelsgesetz – WpHG). Der wesentliche Hergang des Beratungsgesprächs muss darin nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Dazu gehören insbesondere die Angaben und Wünsche des Kunden sowie die vom Berater erteilten Empfehlungen einschließlich der für seine Empfehlungen maßgeblichen Gründe. Der Kunde soll einen einklagbaren zivilrechtlichen Herausgabeanspruch auf diese Aufzeichnungen des Anlageberaters bzw. der Bank haben. [i] NWB F. 30 S. 1619In einem Prozess wegen Falschberatung könnte der Kunde sich dann auf dieses Beratungsprotokoll berufen. Ist das Pro...