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NWB Nr. 17 vom Seite 1239

Gestaltungsüberlegungen für Gesellschaftsverträge

Harald Schumm

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1266Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 wurde für Personengesellschaften eine neue Thesaurierungsbegünstigung geschaffen. Im Hinblick auf den Untergang von Zinsvorträgen und Verlustvorträgen hat es gravierende Verschärfungen gegeben, wobei Personengesellschaften anders behandelt werden als Kapitalgesellschaften. Durch Regelungen in oder außerhalb von Gesellschaftsverträgen kann den Steuerfolgen, z. B. bei Gesellschafterwechsel, entgegengewirkt werden. Es bestehen hierfür verschiedene Gestaltungsinstrumente.

Regelungen für Personengesellschaften

[i]Thesaurierungsbegünstigung frei wählbarDer Thesaurierungsbegünstigungsantrag (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG) kann unabhängig von anderen Gesellschaftern für jeden Mitunternehmeranteil und für jeden Veranlagungszeitraum gesondert ausgeübt werden. Bei einer Nachversteuerung (Ausschüttung zunächst begünstigter Gewinne) mit einem pauschalen Steuersatz von 25 % (§ 34a Abs. 4 EStG) kommt es zu einer deutlichen Mehrbelastung des Personengesellschafters als bei einem vergleichbaren Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft.

[i]Unklare SteuerklauselnUnklare Steuerklauseln führen oft zu Auslegungsschwierigkeiten in Gesellschaftsverträgen, z. B. ob es eine Erstattungspflicht bei Überentnahmen gibt. Auch die Entnahmen von fikt...