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LAG Köln 01.08.2008 4 Sa 590/08, NWB 17/2009 S. 1248

Arbeitsrecht | Entlassung wegen Verstoßes gegen betriebliches Rauchverbot

Wer mehrfach gegen ein betriebliches Rauchverbot verstößt, dem darf nach vorangehender Abmahnung wegen dieser Verstöße ordentlich verhaltensbedingt gekündigt werden. Im Streitfall war die Kündigung eines Arbeiters in einem Lebensmittellager rechtmäßig, der – nach erfolgloser Abmahnung und nur durch den Betriebsrat verhinderter „erster” Kündigung – erneut rauchend am Arbeitsplatz angetroffen worden war. Zum Schutz der Lebensmittel und aus Gründen des Brandschutzes war das Rauchen im Lager verboten. Zum Rauchen konnte der Arbeiter den Pausenraum nutzen. Eine Anweisung, die Pausen durchzuarbeiten, war ihm nicht erteilt worden.