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FG Saarland 03.12.2008 1 K 1377/08, NWB 17/2009 S. 1243

Körperschaftsteuer | Pensionszusage an Geschäftsführerin vor Ablauf der Probezeit

Erteilt eine GmbH ihrer Geschäftsführerin, die Ehefrau des Mehrheitsgesellschafters ist, vor Ablauf einer angemessenen Probezeit eine Pensionszusage, liegt in Höhe der Zuführung zur Pensionsrückstellung eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Stellt die Pensionszusage einen Ersatz für die gesetzliche Sozialversicherungsrente dar, ist die verdeckte Gewinnausschüttung nach dem um die im Jahr der Erteilung der Pensionszusage ersparten Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen. Spätere ersparte fiktive Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung mindern die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung hingegen nicht.

Anmerkung:

Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, Az. beim BFH: I R 19/09.