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Einkommensteuer | Künstlererlass – Bescheinigungen
Gemäß Tz. 1.3.2 des (BStBl 1990 I S. 638) sind bestimmte Gruppen von freien Mitarbeitern bei Hörfunk und Fernsehen im Allgemeinen selbständig tätig, soweit sie nur für einzelne Produktionen tätig werden (Negativkatalog). Gehört ein freier Mitarbeiter nicht zu einer der im Negativkatalog genannten Berufsgruppen, kann gem. Tz. 1.3.6 des Künstlererlasses aufgrund besonderer Verhältnisse des Einzelfalls die Tätigkeit gleichwohl selbständig sein. Das Wohnsitzfinanzamt erteilt dem Steuerpflichtigen nach eingehender Prüfung ggf. eine diesbezügliche Bescheinigung. Die Ausstellung einer Bescheinigung soll mithin nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen. Nach dem ist eine Bescheinigung ausnahmsweise auszustellen, wenn die künstlerisc...