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Riester-Rente diskriminiert Ausländer
[i]Generalanwalt hält Vorschriften zur Riester-Rente für europarechtswidrigDie Europäische Kommission hat bereits am Klage beim EuGH erhoben, da Deutschland seine Rechtsvorschriften über die Altersvorsorgezulage (die sog. Riester-Rente) nicht geändert hat. Die Kommission rügt in ihrer Klage drei Aspekte der Vorschriften zur Riester-Rente (§§ 79 bis 99 EStG):
Zulageberechtigt ist nur, wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Gebietsfremde Arbeitnehmer, die weniger als 90 % ihres Familieneinkommens in Deutschland verdienen, können nicht in den Genuss der Zulage kommen, obwohl sie ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland entrichten.
Das mit der Zulage geförderte Kapital kann nur für den Erwerb einer eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung verwendet werden, wenn diese in Deutschland liegt. Dies bedeutet, dass es für Grenzgänger nicht möglich ist, mit ihrem Sparkapital eine Wohnung in ihrem Wohnsitzstaat zu kaufen.
Die Zulage muss zurückgezahlt werden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht endet. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Wanderarbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in ihr Heimatland zurückkehren, kann aber beispielsweise auch Deutsche betreffen, die als Rentner im Ausland leben.
Nach Ansicht der Kommission verstö...