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EuGH  - C-539/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 77/388/EWG Art 17 Abs 2, RL 77/388/EWG Art 17 Abs 3, RL 77/388/EWG Art 28b Teil A Abs 2, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 3, EWGRL 388/77 Art 28b Teil A Abs 2

Rechtsfrage

Auslegung von Art. 17 Abs. 2 und 3 sowie Art. 28b Teil A Abs. 2 der Sechsten Richtlinie: Wenn als Ort eines innergemeinschaftlichen Erwerbs der Mitgliedstaat gilt, der dem Erwerber die von ihm für den Erwerb verwendete Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt hat, kann dieser Erwerber dann die in diesem Mitgliedstaat geschuldete Mehrwertsteuer sofort als Vorsteuer abziehen?

Innergemeinschaftlicher Erwerb; Ort; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Vorsteuerabzug

Fundstelle(n):
UAAAD-18138

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