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Rückstellungen für die Rücknahme und Verwertung von Altfahrzeugen
Auswirkungen der „Abwrackprämie” auf die Rückstellungsbildung
Noch vor einigen Jahren klagten die Altauto-Verwerter darüber, dass Altfahrzeuge aufgrund der Werthaltigkeit verstärkt exportiert werden und der durch die Altautoverordnung geregelte Rücknahme- und Verwertungsfluss nur eingeschränkt angenommen wird. Dieser Umstand hat sich aufgrund der eingeführten Umweltprämie ins Gegenteil verkehrt. Aufgrund der auch als „Abwrackprämie” bezeichneten Förderung kommen nun vermehrt ältere Fahrzeuge in die Verwertungsbetriebe, womit die Frage der Bilanzierung von Rückstellungen für die Verpflichtung zur Rücknahme und umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen wieder an Bedeutung gewinnt. Der Beitrag stellt neben einer allgemeinen Erörterung der Rückstellungsbildung dar, welche Auswirkungen sich aus der neueren Rechtsprechung des BFH für die Bilanzierung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung ergeben.
In welcher Höhe sind Rückstellungen für die Verwertung von Altfahrzeugen zu bilden, wenn durch den Abschluss von Verträgen zwischen Hersteller und Verwertungsunternehmen eine Kostenbeteiligung während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen ist?
Wie sind die Rückstellungen an den Bilanzstichtagen ...