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Neue Rahmenbedingungen für Abschlussprüfer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAD-16166 Neben Änderungen zahlreicher Bilanzierungsvorschriften beinhaltet das BilMoG auch neue Regelungen zu den äußeren Rahmenbedingungen der Berufsausübung von gesetzlichen Abschlussprüfern.
Erweiterung der Rotationspflicht und der Dokumentation der Unabhängigkeit
[i]Erweiterung der Rotationspflicht auf den verantwortlichen Prüfer, einschließlich des verantwortlichen Prüfers bei einem bedeutenden TochterunternehmenBislang ist eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von der Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse nur dann ausgeschlossen, wenn sie einen Wirtschaftsprüfer für eine Abschlussprüfung beschäftigt, der den Bestätigungsvermerk bei dem Auftraggeber bereits in sieben oder mehr Fällen unterzeichnet hat. Zukünftig gilt Gleiches für jeden Wirtschaftsprüfer, der bereits – unabhängig von der Unterzeichnung – in mindestens sieben Fällen als verantwortlicher Prüfer eingesetzt worden ist. Da der verantwortliche Prüfer berufsrechtlich zur (Mit-)Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks verpflichtet ist, wirkt sich diese Änderung insofern materiellrechtlich nicht aus. Sie ergibt sich aber dadurch, dass bei Konzernabschlussprüfungen als verantwortlicher Prüfer auch derjenige gilt, der bei der Abschlussprüfung eines bedeutenden Tochterunternehmens als solcher eingesetzt wird.
[i]Zusätzliche Erklärung und Dokumentation der UnabhängigkeitDurch das BilMoG wi...