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NWB Nr. 15 vom Seite 1069

Bundeskabinett beschließt neue Energieeinsparverordnung

[i]EnEV 2009 tritt noch 2009 in KraftDas Bundeskabinett hat am die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. Damit werden die Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz an Neubauten sowie an die Modernisierung von Altbauten angehoben. Die EnEV 2009 soll im Herbst 2009 in Kraft treten. Die Rechtsgrundlage bildet das vom Bundestag geänderte Energieeinsparungsgesetz, das am verkündet worden ist (s. BGBl 2009 I S. 643).

Zwang zur Reduzierung des Energiebedarfs

[i]Höhere Energieeffizienz in StufenZiel der EnEV 2009 ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um 30 % zu senken. In einem weiteren Schritt sollen ab 2012 die energetischen Anforderungen an Neubauten nochmals um bis zu 30 % erhöht werden. Konkret bedeutet dies u. a., dass nicht begehbare Geschossdecken einer besseren Wärmedämmung bedürfen. Bis Ende 2011 müssen auch begehbare Geschossdecken gedämmt werden, falls das Dach darüber ungedämmt ist.

Nachtstromspeicherheizungen sollen ab 2020 schrittweise außer Betrieb gehen. Zuerst müssen dann Strom-Nachtspeicheröfen, die älter als 30 Jahre sind, in größeren Gebäuden durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Dies betrifft Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche.

[i]Bei Neubauten und...Fü...