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NWB Nr. 15 vom Seite 1067

Ergänzungen zum BürgerEntlastG

[i]U. a. Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke; Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten; Anpassung der Verlustabzugsregel des § 8c KStGDer Finanzausschuss des Bundesrats möchte das Gesetzgebungsverfahren zum Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BürgerEntlastG) zur Anpassung von weiteren Steuernormen nutzen. Er empfiehlt daher u. a. die folgenden Ergänzungen bzw. Änderungen aufzunehmen (BR-Drucks. 168/1/09):

  • Einkommensteuer: Zeitlich begrenzte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke von derzeit 1 Mio. € (§ 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG) auf 3 Mio. € für die VZ 2008 bis 2010. Wiedereinführung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten. Anhebung der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) sowie Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags (§ 33a Abs. 1 Satz 1 EStG) bis zur Höhe des neuen Grundfreibetrags (7.834 € bzw. ab VZ 2010 8.004 €).

  • Körperschaftsteuer: Vorübergehende Einfügung einer Klausel, die die Verlustvorträge (§ 8c KStG) im Sanierungsfall erhält. Die Sanierungsklausel soll vergleichbar dem insolvenzrechtlichen Sanierungsprivileg (§ 39 Abs. 4 Satz 2 InsO n. F.) das freiwillige Engagement des Neugesellschafters belohnen. Da es sich um eine dringende Maßnahme zur Verhinderung von krisenverschärfenden Regelungen handelt, soll sie zunächst nur befristet bis zum anzuwenden sein.

  • Erbs...