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BFH 04.09.2008 VI B 108/07, NWB 15/2009 S. 1066

Arbeitsrecht | Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung

Klagt der Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen gegen unrichtige Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte (hier: Streit um Ende des Arbeitsverhältnisses bei Nutzen des Resturlaubs nach Kündigung), ist dafür das Arbeitsgericht und nicht das Finanzgericht zuständig.