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Vertragsrecht | Abschlussgebühr bei Bausparverträgen zulässig
Die in Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge der Bausparkassen enthaltene, vom Bausparer bei Vertragsschluss aus seinen ersten Sparbeiträgen zu erbringende Abschlussgebühr von 1 % der Bausparsumme ist zulässig. Dies gilt auch, wenn die Summe bei Kündigung des Vertrags nicht anteilig zurückerstattet wird. Klauseln dieses Inhalts sind nicht wegen Verstoßes gegen §§ 305 ff. BGB unwirksam. Bei der Abschlussgebühr handele es sich um „eine Art Aufnahmeentgelt oder Eintrittsgebühr in die Bauspargemeinschaft” und damit um eine freie, der Rechtskontrolle nicht unterworfene Preisabrede. Dem Bausparer werde mit Vertragsschluss bzw. im Antragsformular die Verpflichtung zur Zahlung einer Abschlussgebühr in einer konkreten Summe deutlich vor Augen geführt. Darin liege kein Verstoß gegen das Transparenzgebot. Au...