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BFH 15.01.2009 V R 9/06, NWB 15/2009 S. 1061

Umsatzsteuer | Verpflegungsleistungen als Nebenleistungen zur Übernachtung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei der Verpflegung von Hotelgästen handelt es sich um eine Nebenleistung zur Übernachtung, die als Teil der Gesamtleistung am Ort des Hotels nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG steuerbar ist. (2) Die Leistung wird auch dann am Belegenheitsort des Hotels ausgeführt, wenn es sich um Leistungen eines Reiseorganisators gegenüber anderen Unternehmern handelt.

Anmerkung:

Der Kläger (der selbst kein Hotelier ist) hat Busreiseunternehmen, die Pauschalreisen anbieten, Leistungspakete verkauft, die aus Übernachtungen mit Halb- oder Vollpension bestanden (die er selbst eingekauft hat). Der BFH sah in den Verpflegungsleistungen aus dem Blickwinkel des Leistungsempfängers Nebenleistungen zur Übernachtung, ohne einen Unterschied zwischen Hotelleistungen unmittelba...