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Lohnsteuer | Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab 2009
Mit ändert die Verwaltung das (BStBl 2004 I S. 717) zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes. Das geänderte Schreiben ist für ab 2009 angelegte vermögenswirksame Leistungen anzuwenden. Für bis einschließlich 2008 angelegte vermögenswirksame Leistungen ist weiterhin das ohne die Änderungen durch das neue maßgeblich. Mit dem Änderungsschreiben werden im Wesentlichen zwischenzeitlich verabschiedete Gesetzesänderungen nachvollzogen, wie z. B. durch das Investmentänderungsgesetz, das Eigenheimrentengesetz, das Gesetz zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes, das Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetz und das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz. Darüber hinaus wird klargestellt, ...