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BFH 29.01.2009 VI R 44/08, NWB 15/2009 S. 1059

Einkommensteuer | Verfall des Anrechnungsüberhangs einer Steuerermäßigung

Entsteht bei einem Steuerpflichtigen infolge der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a EStG ein sog. Anrechnungsüberhang, kann der Steuerpflichtige nach dem weder die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer in Höhe dieses Anrechnungsüberhangs noch die Feststellung einer rück- oder vortragsfähigen Steuerermäßigung beanspruchen.

Anmerkung:

In anderen Tatbeständen, wie dem im Urteil erwähnten § 34f Abs. 3 Satz 3 ff. EStG (Baukindergeld), hat der Gesetzgeber Rücktrags- und Vortragsmöglichkeiten für die Steuerermäßigung vorgesehen, eine dem Verlustabzug nachgebildete Maßnahme, die auch in verschiedenen Reformentwürfen zur Einkommensteuer enthalten ist. Bei Lenkungsnormen ist der legislative Gestaltungsspielraum jedoch weit, so lange der Lenkungszweck noch erreicht wird. Gerade bei den hauswirts...